Panorama
Volksbegehren ,,Nein zu CETA" beim Bayerischen Innenministerium beantragt
REGION (nf) - Das Bundesverfassungsgericht hat gestern (13. Oktober 2016) nach der Verhandlung über das Freihandelsabkommen der EU mit Kanada im Eilverfahren sein Urteil verkündet. Danach darf die Bundesregierung CETA mit auf den Weg bringen. Das Abkommen kann wie geplant am 27. Oktober auf dem EU-Kanada-Gipfel unterzeichnet werden. Das Gericht entschied nicht über CETA-Inhalte, sondern über die Frage: Muss man CETA bis zum abschließenden Urteil vorläufig stoppen, weil andernfalls ,,schwere...