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In der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 2. Dezember 2021 wurde die bundesweite 2G-Regel für den Einzelhandel beschlossen.  | Foto: Victor Schlampp
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2G-Regel ab Mittwoch im Handel und die Ausnahmen
Täglicher Bedarf: Wo dürfen Ungeimpfte jetzt noch einkaufen?

NÜRNBERG (nf) - Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben am 2. Dezember 2021 weitere Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie  beschlossen. Die 2G-Regeln werden bundesweit inzidenzunabhängig auf den Einzelhandel ausgeweitet. Zugang haben also nur noch Geimpfte und Genesene - in Bayern ab Mittwoch. Der Zugang muss von den Geschäften kontrolliert werden. Welche Geschäfte zählen zum ,,täglichen Bedarf"? Ausgenommen von 2G sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Doch welche...

  • Nürnberg
  • 03.12.21
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