Es gibt Ausnahmen
Übernachtungsverbot für Menschen aus Corona-Hotspots
MÜNCHEN (dpa/lby) - Das von Bayern angekündigte Beherbergungsverbot für Menschen aus Corona-Risikogebieten tritt an diesem Donnerstag (25. Juni) in Kraft. Das geht aus der nunmehr fertiggestellten Verordnung des Gesundheitsministeriums hervor. Demnach dürfen Beherbergungsbetriebe in Bayern keine Gäste aufnehmen, die aus einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt eines anderen Bundeslandes ,,anreisen oder dort ihren Wohnsitz haben", in dem oder in der die Zahl der Corona-Neuinfektionen binnen...