Deutsche Anwaltsauskunft

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Ratgeber
Damit mit der Rechnung kein böses Erwachen kommt, ist es generell ratsam, sich im Vorfeld einer zu erbringenden Leistung über den dafür anfallenden Preis zu verständigen. Symbolbild: © Dan Race - Fotolia

Tipp vom Anwalt: nicht jeden Preis akzeptieren!

BERLIN (DAV). Wer nicht mehr in seine Wohnung kommt und deshalb den Schlüsseldienst ruft, ahnt meist bereits: Das wird teuer. Darf es auch. Zumindest bis zu einer bestimmten Grenze – darüber beginnt dann der Wucher. Schlüsseldienste dürfen nicht jeden beliebig hohen Preis von ihren Kunden einfordern. „Solange am Telefon kein Festpreis vereinbart wird, gilt automatisch der ortsübliche Preis als vereinbart und angemessen“, so Rechtsanwalt Harald Rotter, Experte der Deutschen Anwaltauskunft. Was...

  • Nürnberg
  • 05.03.15
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