Ratgeber
Wer haftet, wenn Pakete verloren gehen?
(DAV). Wenn die Briefträger und Paketzusteller der Deutschen Post streiken kann es sein, dass während des Ausstandes Pakete oder Briefe verloren gehen. Dann haftet die Post allerdings nicht immer, wie die Deutsche Anwaltauskunft berichtet. Für eine mögliche Haftung ist maßgeblich, ob es sich um eine versicherte oder eine unversicherte Sendung handelt. Bei versicherten Paketsendungen haftet das Unternehmen, in diesem Fall DHL. Bei einem Standardpaket liegt die Haftungssumme bei bis zu 500 Euro,...