Deutsche Anwaltsauskunft

Beiträge zum Thema Deutsche Anwaltsauskunft

Ratgeber
Es liegt in der Natur eines Streiks, dass alles still steht. Auch Pakate werden dann nicht – oder nur bedingt – zugestellt. Geht jedoch eines in den „Wirren“ des Ausstandes verloren, haftet das Zustellunternehmen nicht immer. Symbolbild: © Kadmy - Fotolia

Wer haftet, wenn Pakete verloren gehen?

(DAV). Wenn die Briefträger und Paketzusteller der Deutschen Post streiken kann es sein, dass während des Ausstandes Pakete oder Briefe verloren gehen. Dann haftet die Post allerdings nicht immer, wie die Deutsche Anwaltauskunft berichtet. Für eine mögliche Haftung ist maßgeblich, ob es sich um eine versicherte oder eine unversicherte Sendung handelt. Bei versicherten Paketsendungen haftet das Unternehmen, in diesem Fall DHL. Bei einem Standardpaket liegt die Haftungssumme bei bis zu 500 Euro,...

  • Nürnberg
  • 25.06.15
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