Ratgeber
Es gibt Ausnahmen
Muss ich die Kosten für eine Dienstreise vorstrecken?
BERLIN (dpa) - Lange Zeit fanden sie kaum statt, jetzt gehören Geschäftsreisen für manche Arbeitnehmer wieder regelmäßig zum Job - und damit Bahnfahrten, Flüge oder Hotelübernachtungen. Die Kosten dafür vorzustrecken kann ins Geld gehen. Doch muss man das überhaupt? Grundsätzlich gilt: Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer alle Kosten einer Dienstreise erstatten. Dazu gehören nicht nur Fahrtkosten und Übernachtungskosten, sondern auch Versicherungskosten und der Mehraufwand für die Verpflegung....