Kein Verbot in Deutschland möglich
Sammelparkplätze für E-Scooter
NÜRNBERG – Ab sofort können analog zur Altstadt E-Scooter auch innerhalb des Bundesstraßenrings nur noch auf dafür vorgesehenen Sammelparkplätzen ausgeliehen und zurückgegeben werden. Der restliche öffentliche Raum gilt als Parkverbotszone, hier läuft die Ausleihgebühr für Nutzende weiter. Damit reagiert die Stadt Nürnberg auf das ungeordnete und oft gefährdende Abstellen von E-Scootern. Im Gegensatz zu anderen europäischen Städten ist es in Deutschland nicht möglich, E-Scooter zu verbieten....