Pflege-Impfplicht
Verfassungsgericht lehnt Eilantrag ab
KARLSRUHE (dpa) - Die Corona-Impfpflicht für Pflege- und Gesundheitspersonal kann aus rechtlicher Sicht wie geplant ab Mitte März umgesetzt werden. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe lehnte es im Eilverfahren ab, die Vorschriften vorläufig außer Kraft zu setzen, wie am Freitag mitgeteilt wurde. Die Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit im eigentlichen Verfahren steht noch aus.