Entscheidung

Beiträge zum Thema Entscheidung

Panorama
Erfolg auf ganzer Linie für das Volksbegehren ,,Artenschutz - Rettet die Bienen": Die Bayerische Landesregierung wird den Vorschlag des Volksbegehrens unverändert umsetzen.  | Foto: Nicole Fuchsbauer

Vorschlag des Volksbegehrens ,,Rettet die Bienen" wird umgesetzt
Großes Versöhnungsgesetz zum Thema Artenschutz angekündigt

REGION (nf) - Wie Ministerpräsident Markus Söder (CSU), Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) zusammen mit den beiden Fraktionsvorsitzenden Thomas Kreuzer und Florian Streibl heute in einer Pressekonferenz verkündeten, wird der Gesetzentwurf des Volksbegehrens ,,Artenvielfalt – Rettet die Bienen!" vollständig angenommen. Markus Söder: ,,Viele sind über ihren Verbandsschatten gesprungen.“ Für Söder ist es ein wichtiger Tag, wo politische Führung gefragt ist, wo es um eine...

  • Nürnberger Land
  • 03.04.19
Panorama
Nach Auffassung des Innenministeriums sind die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung des Volksbegehrens nach der Bayerischen Verfassung nicht gegeben. | Foto: ©sulupress/Fotolia.com

Bayerisches Innenministerium legt Volksbegehren ,,Nein zu CETA!" dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof zur Entscheidung vor

REGION (pm/nf) - Das bayerische Innenministerium legte heute (23. November 2016) das beantragte Volksbegehren „Nein zu CETA!“ dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof zur Entscheidung vor. Nach Auffassung des Innenministeriums sind die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung des Volksbegehrens nach der Bayerischen Verfassung nicht gegeben. Die Bayerische Staatsregierung im Bundesrat zu verpflichten, gegen das Zustimmungsgesetz zu CETA zu stimmen, lässt die Bayerische Verfassung nicht zu....

  • Nürnberg
  • 23.11.16
Panorama
Die Antragsteller für das Volksbegehren ,,Nein zu CETA" haben heute (14. Oktober 2016) dem Bayerischen Innenministerium ihren Antrag auf Zulassung übergeben. | Foto: ©wdesignart/Fotolia.com

Volksbegehren ,,Nein zu CETA" beim Bayerischen Innenministerium beantragt

REGION (nf) - Das Bundesverfassungsgericht hat gestern (13. Oktober 2016) nach der Verhandlung über das Freihandelsabkommen der EU mit Kanada im Eilverfahren sein Urteil verkündet. Danach darf die Bundesregierung CETA mit auf den Weg bringen. Das Abkommen kann wie geplant am 27. Oktober auf dem EU-Kanada-Gipfel unterzeichnet werden. Das Gericht entschied nicht über CETA-Inhalte, sondern über die Frage: Muss man CETA bis zum abschließenden Urteil vorläufig stoppen, weil andernfalls ,,schwere...

  • Nürnberg
  • 14.10.16
add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.