Ratgeber
Hätten Sie's gewusst? Urlaubsanspruch ist vererbbar!
REGION (pm/nf) - Der EuGH stärkt die Rechte von Arbeitnehmern und ihren Erben: Wie das Gericht in einem aktuellen Urteil (Az.: C-118/13) entschieden hat, geht der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub mit dem Tod eines Arbeitnehmers nicht unter. Vielmehr entsteht ein finanzieller Ausgleich, den die Erben geltend machen können. Damit stellt sich der EuGH gegen die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Das Deutsche Forum für Erbrecht e.V. erläutert und kommentiert dieses Urteil. Der...