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Das ,,Stehbier-Verbot" gilt zunächst bis zum 26. August. | Foto: Nicole Fuchsbauer/Symbolbild

Eilverfahren Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
Wirt muss sich doch an das Stehbier-Verbot halten!

BAMBERG (dpa/lby) - Zumindest vorläufig hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) das Stehbier-Verbot in der Bamberger Altstadt bestätigt. Um Menschenansammlungen in der Corona-Krise zu vermeiden, erließ die Stadt Bamberg eine Allgemeinverfügung: Lokale dürfen demnach in weiten Teilen der Altstadt freitags und samstags ab 20 Uhr keinen Alkohol im Straßenverkauf anbieten. Das Verbot gilt zunächst bis zum 26. August. «Der BayVGH hat entschieden, dass das Verbot des Außer-Haus-Verkaufs...

  • Oberfranken
  • 13.08.20
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