Staatsregierung beschließt Maßnahmen gegen die Verbreitung des Coronavirus
Diese Einschränkungen gelten in Fürth
FÜRTH (pm/tom) – Um die Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen und somit auch die Belastung für das Gesundheitswesen zu reduzieren, wurde von der Bayerischen Staatsregierung eine Reihe von Maßnahmen beschlossen, die am 18. März in Kraft treten und voraussichtlich bis 30. März gelten. Um eine Grundversorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln zu sichern, dürfen Supermärkte, Lebensmittelgeschäfte, Drogerien, Apotheken, Tankstellen, Banken, Bau- und Gartenmärkte, Sanitätshäuser, Optiker,...