Muss Facebook Nutzer mit Pseudonym zulassen?
Urteil wird am 27. Januar erwartet
KARLSRUHE (dpa) - Im Streit mit zwei Nutzern, die ihre Profile unter Pseudonym führen wollen, droht Facebook in letzter Instanz eine Niederlage. In einer Verhandlung des Bundesgerichtshofs (BGH) zeichnete sich am Donnerstag ab, dass die Karlsruher Richter den Passus zur sogenannten Klarnamenpflicht in den Nutzungsbedingungen des Netzwerks in beiden Fällen für unwirksam halten. Inzwischen hat sich allerdings die Rechtslage geändert. Das Urteil dürfte sich deshalb nicht ohne weiteres...