Rechte und Pflichten beim Feiern: 11 Dinge, die man zu Karneval, Fasching oder Fastnacht wissen sollte
REGION (DAV). Die tollen Tage des Karnevals, Faschings oder der Fastnacht stehen bevor. Recht und Gesetz gilt dennoch. Die Deutsche Anwaltauskunft beantwortet die elf wichtigsten Rechtsfragen rund um den Höhepunkt der fünften Jahreszeit. 1. Ein Bützchen gehört zum Brauchtum und gilt nicht als sexuelle Belästigung Karneval gilt als lockere Zeit. Da wird geschmust, geküsst und umarmt. Aber wo ist die Grenze? Wann wird etwa aus einer scheinbar harmlosen Knuddelei sexuelle Belästigung? Sie fängt da...