Feiertagsgesetz

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Feiertage in Bayern ++ Änderung
Die „Stillen Tage“: Was erlaubt ist und was nicht!

REGION (pm/nf) – Das Jahr neigt sich langsam dem Ende entgegen und die so genannten Stillen Tage stehen bevor. Vor diesem Hintergrund weist u.a. das Landratsamt Bamberg darauf hin, dass Allerheiligen am Mittwoch, 1. November, der Volkstrauertag am Sonntag, 19. November, sowie der Buß- und Bettag am Mittwoch, 22. November, und der Totensonntag am 26. November, so genannte „Stille Tage“ im Sinne des Bayerischen Feiertagsgesetzes sind. Demnach sind an diesen Tagen öffentliche...

  • Nürnberg
  • 24.10.23
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