Feuerwerkskörper und Fahrzeugverkehr an Silvester
Es drohen erhebliche Bußgelder: Hier ist das Böllern in Nürnberg verboten!
NÜRNBERG (pm/nf) – Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern stellt eine erhebliche Gefahr für Menschen, Tiere und Gebäude dar und darf deshalb auch an Silvester nur mit Einschränkungen erfolgen. Die Verbote in Nürnberg im Überblick. Allgemeine Verbote Es dürfen nur Feuerwerkskörper der Kategorie 1 und 2 verkauft und abgebrannt werden, die eine Registriernummer der Bundesanstalt für Materialforschung und prüfung (BAM) oder einer anderen benannten Stelle und das CEZeichen haben. Feuerwerkskörper der...