Stadt Erlangen erlässt Allgemeinverfügung
Maskenpflicht und Alkoholverbot gelten weiter!
ERLANGEN (pm/mue) - Im Rahmen des Vollzugs der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung hat die Stadt Erlangen eine Allgemeinverfügung erlassen. Sie regelt, vorerst bis 28. März, die weiterhin geltende Maskenpflicht in der Innenstadt (Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung) sowie Alkoholkonsumverbot (ganztägig). Das Ganze gilt in der Nürnberger Straße (beginnend Sedan- / Nürnberger Straße), am Besiktasplatz, in der Güterhallenstraße zwischen Güterbahnhof- und Henkestraße, in der...