Lärmschutz bei Sportveranstaltungen
Bundesregierung erleichtert die Ausrichtung von Fußballspielen am Abend
BERLIN (pm/nf) - Will ein Bundesligaclub Spiele im Heimstadion bis nach 22 Uhr ausrichten, muss er die Besonderheit dieses Ereignisses künftig nicht mehr begründen. Das hat das Bundeskabinett heute mit einer Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung klargestellt. Sportvereine können Ausnahmen von den regulären Geräuschwerten an bis zu 18 Kalendertagen eines Jahres in Anspruch nehmen. Das ist beispielsweise werktags bei vielen internationalen Begegnungen am Abend oder bei späten...