BGH-Urteil
Wohnungseigentümer zu Selbstbeteiligung verpflichtet
KARLSRUHE (dpa) - Wohnungseigentümer können verpflichtet sein, einen Schaden in der Anlage gemeinschaftlich mit zu bezahlen, der nur eine einzige fremde Wohnung betrifft. Eine solche Regelung bei der Gebäudeversicherung sei grundsätzlich rechtmäßig, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH). Eine höhere Selbstbeteiligung bedeute niedrigere Versicherungsbeiträge, und davon profitierten alle. Also müssten auch alle gemeinsam die Kosten tragen. Nach der Entscheidung der Karlsruher Richterinnen und...