Gefängnisstrafe

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Gefängnis droht: Illegale Autorennen gelten künftig als Straftat

(ampnet/mue) - Der Bundestag hat ein Gesetz zur Ahndung illegaler Autorennen verabschiedet – diese gelten künftig als Straftat und nicht mehr nur als Ordnungswidrigkeit. Es drohen bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe und der Verlust der Fahrerlaubnis bzw. des Fahrzeugs. Im Strafgesetzbuch wird der Straftatbestand der Veranstaltung von und der Teilnahme an verbotenen Straßenrennen eingeführt. Auch der Versuch der Organisation wird dabei unter Strafe gestellt (z.B. Internetaufrufe). In der Regel...

  • Nürnberg
  • 29.06.17
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