Lokales
Anmeldung erforderlich
Sozialleistungen für ukrainische Flüchtlinge
FÜRTH (pm/ak) - Ab 1. Juni sollen ukrainische Geflüchtete Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV), bzw. SGB XII erhalten. Um diese vom Jobcenter beantragen zu können, ist es notwendig, sich beim Einwohnermeldeamt anzumelden, sich im Ausländeramt zu registrieren und eine Fiktionsbescheinigung zu beantragen. Im Ankunftsmonat sollten die Geflüchteten zunächst Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetzt beantragen. Der SGB II-Anspruch greift erst im Folgemonat der Ausstellung der...