Gerichtsentscheidung

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Panorama
Das Robert Koch-Institut (RKI) unter Lothar Wieler hatte den Genesenenstatus mit Wirkung vom 15. Januar unerwartet von sechs auf drei Monate verkürzt.  | Foto: Wolfgang Kumm/dpa

Verkürzung von Genesenenstatus rechtswidrig
Derbe Schlappe vor Gericht für das RKI!

BERLIN (dpa) - Die Verkürzung des Genesenenstatus durch das Robert Koch-Institut (RKI) von sechs auf drei Monate ist rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden, wie ein Sprecher mitteilte. Über die Geltungsdauer des Genesenenstatus müsse die Bundesregierung selbst entscheiden, so die Richter und verwiesen auf die Vorschriften im Infektionsschutzgesetz. Diese Entscheidung gilt nach Gerichtsangaben aber zunächst lediglich für die beiden Antragssteller,...

  • Nürnberg
  • 17.02.22
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