Caritas fordert schnelle Teilnahme für Menschen mit Behinderung nach Gerichtsurteil
Markus Pflüger: „Wahlrecht ist Menschenrecht“ REGION (pm/nf) - Menschen mit Behinderung, egal welcher Art, dürfen grundsätzlich nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen werden. Das fordert der Caritasverband für die Diözese Eichstätt angesichts der Tatsache, dass politische Bestrebungen, dies zu erreichen, erneut gescheitert sind. Und umso mehr freut er sich, dass das Bundesverfassungsgericht einen pauschalen Ausschluss nun als verfassungswidrig erklärt hat und Regelungen zum Wahlrecht geändert...