Keine Einigung im Lärmkonflikt um die Gustavstraße
FÜRTH (pm/nf) - Die erneut aufgenommenen Vergleichsverhandlungen zwischen der Stadt Fürth und Klägern der Gustavstraße scheitern an den unterschiedlichen Vorstellungen zu den Außensperrzeiten unter der Woche. Die Kläger beharren dauerhaft auf der derzeit gültigen Regelung, nach der an Tagen, die einem Werktag mit Ausnahme eines Samstages vorausgehen, die Freischankflächen ab 22 Uhr nicht mehr genutzt werden dürfen. Bemühungen der Stadt, hier ein Entgegenkommen zu erreichen, wurden kategorisch...