Betrifft Geschädigte des Hochwassers vom 9. Juli
Soforthilfe für Hochwasseropfer
LANDKREIS FÜRTH (pm/ak) – Wie das Bayerische Finanzministerium mitteilte, hat der Freistaat Bayern die Finanzhilfeaktion für Hochwassergeschädigte gestartet. Diese können auch Menschen aus dem Landkreis Fürth in Anspruch nehmen, die von dem Hochwasser am 9. Juli betroffen waren. Es kann Soforthilfe in Höhe von bis zu 5.000 Euro pro Haushalt/Hausrat beantragt werden. War Versicherungsschutz möglich, wurde aber keine Versicherung abgeschlossen, beträgt die Soforthilfe bis zu 2.500 Euro. Außerdem...