Lokales
Hundehalter werden um Rücksicht gebeten
SCHWABACH - In der Nutzzeit von Anfang April bis Ende Oktober dürfen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen nur auf vorhandenen Wegen betreten werden. Die Nutzung selbst angelegter Trampelpfade oder der freie Auslauf eines Hundes ist verboten. Daran erinnert das städtische Umweltschutzamt. Als Nutzzeit gilt die Zeit zwischen Saat oder Bestellung und Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses. Das Umweltschutzamt verweist hier auf Artikel 30 des Bayerischen Naturschutzgesetzes. Für...