Erbbaurecht: Segen oder Fluch für Eigenheimbesitzer?
REGION (djd/vs) - Grundstücke sind besonders in den Ballungsgebieten rar. Deshalb können die sogenannten Erbbaugrundstücke für Bau- und Immobilieninteressierte eine attraktive Alternative sein. Im Unterschied zum Grundstückskauf erwirbt ein Erbbaurechtsnehmer nicht den Grund und Boden, auf dem er bauen möchte, sondern zahlt dem Eigentümer, vereinfacht ausgedrückt, langfristig eine Miete, den sogenannten Erbbauzins. Dieser beläuft sich pro Jahr auf rund vier bis fünf Prozent des...