Kein Aprilscherz ++ Unverzichtbar für Versorgung
Urteil: Schuhläden dürfen ab sofort wieder öffnen!
MÜNCHEN (dpa/lby) - Schuhgeschäfte in Bayern dürfen auch in Gebieten mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von über 100 öffnen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) entschied, dass Schuhgeschäfte zu den für die tägliche Versorgung unverzichtbaren Ladengeschäften gehören, wie ein Sprecher am Donnerstag mitteilte. Zur Begründung verwies der für das Infektionsschutzrecht zuständige 20. Senat in seiner Entscheidung vom Mittwoch darauf, dass Schuhgeschäfte für die Versorgung der Bevölkerung eine...