Seehofer bedauert Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Betreuungsgeld
NÜRNBERG (pm/nf) - Ministerpräsident Horst Seehofer hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Betreuungsgeld mit Bedauern zur Kenntnis genommen. Seehofer: „Es ist bedauerlich, dass das Bundesverfassungsgericht allein aus formalen Gründen das Betreuungsgeld als verfassungswidrig erklärt hat. Die Zuständigkeit für das Betreuungsgeld liegt jetzt bei den Ländern. Das heißt: Die Zuständigkeit wechselt, das Anliegen bleibt. Die Wahlfreiheit der Eltern ist Markenkern bayerischer...