Karlsruhe kippt

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Lokales
Horst Seehofer, Bayerischer Ministerpräsident. | Foto: csu.landtag.de

Seehofer bedauert Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Betreuungsgeld

NÜRNBERG (pm/nf) - Ministerpräsident Horst Seehofer hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Betreuungsgeld mit Bedauern zur Kenntnis genommen. Seehofer: „Es ist bedauerlich, dass das Bundesverfassungsgericht allein aus formalen Gründen das Betreuungsgeld als verfassungswidrig erklärt hat. Die Zuständigkeit für das Betreuungsgeld liegt jetzt bei den Ländern. Das heißt: Die Zuständigkeit wechselt, das Anliegen bleibt. Die Wahlfreiheit der Eltern ist Markenkern bayerischer...

  • Nürnberg
  • 21.07.15
Lokales
Die Richter in Karlsruhe entschieden, dass das Betreuungsgeld nicht in die Zuständigkeit des Bundes fällt. | Foto: ©lilo/Fotolia.com/Symbol

Karlsruhe kippt das Betreuungsgeld

Statements zum Thema - ,,Betreuungsgeld zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse nicht notwendig" NÜRNBERG (nf) - Das Bundesverfassungsgericht hat das Betreuungsgeld mit dem heute, 21. Juli 2015, verkündeten Urteil gekippt. Dem Bundesgesetzgeber fehlt die Gesetzgebungskompetenz für das Betreuungsgeld. Dies hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts einstimmig entschieden. Das Bundesverfassungsgericht erklärte in einer Pressemitteilung: ,,Die §§ 4a bis 4d des Bundeselterngeld-...

  • Nürnberg
  • 21.07.15
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