Klarnamenpflicht

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Panorama
Foto:  Fabian Sommer/dpa/Archiv/Illustration

Verbot von Pseudonymen könnte rechtens sein
Fantasiename bei Facebook? Konto gesperrt!

MÜNCHEN (dpa) - Die Verpflichtung, bei Facebook seinen echten Namen zu verwenden, könnte nach Einschätzung des Oberlandesgerichts München rechtens sein. Darauf deuten vorläufige Hinweise aus zwei am Dienstag verhandelten Berufungsverfahren hin. Die Entscheidungen in beiden Prozessen will das Gericht Ende Oktober verkünden. Das Gericht änderte am Dienstag seine bisherige vorläufige Einschätzung ab. Hatte es zunächst schlecht für die Klarnamenpflicht ausgesehen, neigt der Senat nun eher zu ihren...

  • Nürnberg
  • 02.09.20
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