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Das Bundesverfassungsgericht hat am 10. April 2018 die bisherige Einheitsbewertung für verfassungswidrig erklärt. Deshalb nun die Änderung.  | Foto:  © Stockfotos-MG/stock.adobe.com

Nürnberg, Fürth, Erlangen, Schwabach
Grundsteuer: Städte legen neue Hebesätze fest

FRANKEN (pm/nf) – Die Städte Nürnberg, Erlangen und Fürth legen im Oktober, Schwabach im November in ihren jeweiligen Stadtratsgremien die Hebesätze für die Grundsteuer B und zum Teil für die Grundsteuer A neu fest. Diese gelten ab Mittwoch, 1. Januar 2025. Dieser Schritt ist notwendig, da bundesweit eine umfassende Grundsteuerreform umgesetzt werden muss. Das Bundesverfassungsgericht hat am 10. April 2018 die bisherige Einheitsbewertung für verfassungswidrig erklärt. Bemängelt wurde vor allem,...

  • Nürnberg
  • 10.10.24
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