Entscheidung EuGH stärk Arbeitnehmer
In diesen Fällen verfällt der Urlaubsanspruch nicht!
LUXEMBURG (dpa) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat den Urlaubsanspruch von Arbeitnehmern gestärkt. Das höchste EU-Gericht entschied in drei Fällen aus Deutschland, dass der Anspruch auf Urlaub in bestimmten Fällen doch nicht verfällt. Entscheidend ist demnach, ob der Arbeitgeber seinen Teil dazu beigetragen und beispielsweise darauf hingewiesen hat, dass der Urlaub bald verfällt. Das teilen die Richter in Luxemburg mit. (C-120/21; C-518/20; C-727/20) Zwei der Fälle drehten sich um den...