Teure Spermien-Konservierung
Gesetzliche Krankenkasse muss für Politikversagen bluten
MÜNCHEN (dpa/lby) - Ein an Hodenkrebs erkrankter Mann aus Bayern muss nach einem Gerichtsurteil die Kosten für das Einfrieren von Spermien von seiner gesetzlichen Krankenkasse erstattet bekommen, auch wenn die Keimzellen von einem privaten Leistungserbringer konserviert worden sind. Das Bayerische Landessozialgericht (LSG) in München bestätigte jetzt das Recht des Versicherten, «in einer Situation des Systemversagens der gesetzlichen Krankenversicherung Leistungen eines nicht zugelassenen -...