Ratgeber
Entlastung für Angehörige: Kurzzeitpflege und teilstationäre Pflege
(pm/bmg/mue) - Bei Kurzzeitpflege handelt es sich um die vorübergehende Pflege und Betreuung einer pflegebedürftigen Person in einer vollstationären Einrichtung für einen Zeitraum von bis zu vier Wochen pro Kalenderjahr. Genutzt wird diese Art der Pflege insbesondere im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt bis zur Erbringung der häuslichen Pflege oder zur Bewältigung von Krisensituationen bei der häuslichen Pflege (z.B. bei Krankheit der pflegenden Angehörigen, bei seelischer Überforderung...