Landespflegegeld

Beiträge zum Thema Landespflegegeld

Ratgeber
Gemeinsam mit Gesundheitsministerin Melanie Huml und dem Patienten- und Pflegebeauftragten Hermann Imhof übergibt Ministerpräsident Markus Söder einen Bewilligungsbescheid für das Landespflegegeld.

Landespflegegeld wird an alle Berechtigten ausgezahlt

Das Bundessozialministerium hat bekannt gegeben, dass das Bayerische Landespflegegeld nun doch nicht wie zuerst angedroht auf Hartz-IV-Leistungen angerechnet wird. Der Patienten- und Pflegebeauftragte Hermann Imhof (CSU) begrüßt die Entscheidung des Ministeriums: „Der Bayerische Gesetzgeber hat klar bestimmt, dass das Landespflegegeld nicht auf Sozialleistungen angerechnet werden soll. Nur so können gerade auch Pflegebedürftige mit geringem Einkommen vom Landespflegegeld profitieren. Ich hoffe...

  • Nürnberg
  • 12.09.18
Ratgeber
Erörterten, wie pflegende Angehörige unterstützt werden können: Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (rechts) und der Bayerische Pflegebeauftragte Hermann Imhof im Gespräch. | Foto: BMG/Schinkel

Mehr Unterstützung für pflegende Angehörige in Bayern

Am 1. September startet das neue bayerische Förderprogramm zum Ausbau von Kurzzeitpflegeplätzen. Damit wird es für pflegende Angehörige mehr Möglichkeiten geben, kurze Auszeiten zu nehmen. Der Bayerische Pflegebeauftragte Hermann Imhof (CSU) hatte sich lange für so ein Programm eingesetzt, von dem indirekt auch die Menschen, die gepflegt werden, profitieren. "Das zusätzliche Angebot von Kurzzeitpflegeplätzen wird dazu beitragen, dass Pflegebedürftige möglichst lange in der gewohnten häuslichen...

  • Nürnberg
  • 31.08.18
Ratgeber

Informationen zum Bayerischen Landespflegegeld

Der Ministerrat hat die gesetzlichen Grundlagen für das neue bayerische Landespflegegeld beschlossen. Das neue bayerische Landespflegegeld nimmt mit den Pflegebedürftigen Menschen, die besonders schutzbedürftig sind, in den Blick. Das Landespflegegeld bekommen künftig Pflegebedürftige, die im Zeitpunkt der Antragstellung ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben und mindestens die Feststellung eines Pflegegrades 2 vorweisen. Es wird in Höhe von 1.000 Euro einmal jährlich ausgezahlt. Die erstmalige...

  • Nürnberg
  • 09.05.18
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