Ratgeber
Landespflegegeld wird an alle Berechtigten ausgezahlt
Das Bundessozialministerium hat bekannt gegeben, dass das Bayerische Landespflegegeld nun doch nicht wie zuerst angedroht auf Hartz-IV-Leistungen angerechnet wird. Der Patienten- und Pflegebeauftragte Hermann Imhof (CSU) begrüßt die Entscheidung des Ministeriums: „Der Bayerische Gesetzgeber hat klar bestimmt, dass das Landespflegegeld nicht auf Sozialleistungen angerechnet werden soll. Nur so können gerade auch Pflegebedürftige mit geringem Einkommen vom Landespflegegeld profitieren. Ich hoffe...