Panorama
Hinterbliebene foderten über 80.000 Euro
Tödlicher Leichtsinn: Landwirt muss nach Kuh-Attacke nicht zahlen
INNSBRUCK (dpa) - Im Rechtsstreit um eine tödliche Kuh-Attacke in Österreich hat das Oberlandesgericht (OLG) Innsbruck die Schadenersatzforderungen der Hinterbliebenen nun rechtskräftig zurückgewiesen. Damit muss der Almwirt nicht die von der Erstinstanz verhängten 80.000 Euro plus Zinsen an Ehemann, Tochter und Enkelin der Verstorbenen zahlen, teilten die Anwälte des Beklagten und ein Gerichtssprecher mit. Das OLG hielt in seiner Entscheidung fest, dass Weide- und Almflächen nicht zwingend...