Liegenschaftsamt

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Lokales
Die Stadt Nürnberg kommt den Gastronomiebetrieben entgegen und gewährt die Erweiterung von Freischankflächen auf städtischem Grund so großzügig wie möglich. | Foto: © Song_about_summer/stock.adobe.com

Sondernutzungsgebühren entfallen 2020
So will die Stadt der Gastronomie auf die Sprünge helfen

NÜRNBERG (pm/nf) - Seit 18. Mai 2020 darf die Gastronomie im Freien wieder ihre Gäste bewirten. Die Stadt kommt den Gastronomiebetrieben entgegen und gewährt seitdem die Erweiterung von Freischankflächen auf städtischem Grund so großzügig wie möglich. Je nach Einzelfall ist sogar eine Ausdehnung auf Parkplatzflächen möglich. Die Genehmigung erfolgt in einem einfachen, unbürokratischen und beschleunigten Verfahren per Online-Formular beim Liegenschaftsamt.Hierzu sagt Nürnbergs...

  • Nürnberg
  • 22.05.20
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