Nur wenige Frauen nutzen Recht auf Lohngleichheit
Gutachten: Nur ein Drittel kennt das Entgelttransparenzgesetz
BERLIN (dpa) - Nur wenige Beschäftigte haben ihre Rechte aus dem Entgelttransparenzgesetz für mehr Lohngleichheit bei Frauen und Männern genutzt. Das zeigt ein Gutachten, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Über die Expertise zur Überprüfung des Gesetzes soll laut Familienministerium heute im Bundeskabinett beraten werden. Durch das Gesetz können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Auskunft darüber verlangen, was andere Beschäftigte verdienen und so ihre Bezahlung mit den Kollegen des...