Ratgeber
Hätten Sie's gewusst?
Auch Flohmarkt-Verkäufer haften für Mängel REGION (pm/nf) - Die Vase auf dem Flohmarkt war ein echtes Schnäppchen. Erst nachdem das Porzellan über den Tapeziertisch gegangen ist, fällt dem Neubesitzer auf: An einigen Stellen ist die Lasur abgeplatzt. Darüber hätte der Verkäufer aufklären müssen. Warum ihn der niedrige Verkaufspreis nicht vor Schadensersatzansprüchen schützt, erklärt die Deutsche Anwaltauskunft. Ein Schnäppchen entbindet Verkäufer nicht von ihrer Haftung. Werden Käufer nicht...