Mangelhafter Mobilfunk
Mieses Internet? Jetzt sollen Verbraucher mehr Rechte bekommen!
BONN (dpa) - Nicht immer erfüllen die Mobilfunkbetreiber ihr Versprechen eines schnellen mobilen Internets. Das Telekommunikationsgesetz gibt den Verbrauchern deshalb das Recht, das vertraglich vereinbarte Entgelt bei zu niedrigen Übertragungsgeschwindigkeiten zu kürzen. Eckpunkte, in welchen Fällen das in Zukunft möglich sein soll, veröffentlichte die Bundesnetzagentur am Donnerstag. Telekommunikationsunternehmen, Verbraucherschützer und andere interessierte Kreise können dazu nun bis zum 30....