Nachflüge Corona

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Bei An- und Abreise, Stau oder Unfall wird kein Bußgeld fällig
Länger gebuchte Reisen während Ausgangssperre erlaubt!

MÜNCHEN (dpa/lby) - Länger gebuchte Zug- oder Flugreisen in den Nachtstunden sind trotz der nun landesweit geltenden nächtlichen Ausgangssperre ausnahmsweise erlaubt. Wer also zwischen 21.00 und 05.00 Uhr zum Bahnhof oder Flughafen oder von dort nach Hause muss, muss laut Gesundheitsministerium keine 500 Euro Bußgeld fürchten. Ein Ministeriumssprecher verwies am Mittwoch auf den gemeinsamen Appell von Bund und Ländern, angesichts der Corona-Pandemie in der Zeit bis 10. Januar von nicht zwingend...

  • Nürnberg
  • 16.12.20
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