Lokales
Peinlich: Kreistagswahl Fürth muss wohl wiederholt werden!
LANDKREIS FÜRTH - Die Regierung von Mittelfranken hat die Wahl des Kreistages Fürth am 16. März 2014 für ungültig erklärt. Die Wahl wurde angefochten und war darüber hinaus auch von Amts wegen für ungültig zu erklären. Die Bürgermeister der Stadt Langenzenn und der Gemeinde Großhabersdorf haben durch aktive Wahlwerbung in den gemeindlichen Mitteilungsblättern für die jeweils örtlichen Bewerber um ein Kreistagsmandat gegen das wahlrechtliche Neutralitätsgebot verstoßen. Die Kreistagswahl muss...