Ratgeber
E-Scooter-Verleih & Co.
Wer haftet nach Sturz von Blinden?
BREMEN (dpa) - Wurde ein E-Scooter richtig abgestellt, muss die Verleihfirma nach Unfällen nicht haften - auch nicht, wenn ein blinder Fußgänger beteiligt war. Auch dieser musste an der Stelle mit Hindernissen rechnen. So lässt sich das Urteil des Landgerichts Bremen (Az.: 6 O 697/21) lesen, über das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet. Ein blinder Mann orientierte sich mit seinem Blindenstock auf dem Weg zur Arbeit. Dann stürzte er über zwei...