Digitale Behördengänge
Das soll sich bis 2028 alles ändern
Von Christoph Dernbach und Anne-Beatrice Clasmann, dpa BERLIN (dpa) - Die Menschen in Deutschland sollen in einigen Jahren ein Recht darauf haben, dass Verwaltungsleistungen des Bundes auch digital angeboten werden. Das sieht die Neuauflage des Onlinezugangsgesetzes (OZG 2.0) vor, auf die sich die Fraktionen von FDP, Grüne und SPD geeinigt haben. Das Recht auf digitale Verwaltungsleistungen soll vom Jahr 2028 an beim Verwaltungsgericht eingeklagt werden können, heißt es in dem Gesetzentwurf,...