Bundesverfassungsgericht setzt Polizei Grenzen
KARLSRUHE (dpa/mue) - Das Bundesverfassungsgericht hat allzu großzügig ausgestalteten Ermittlungsbefugnissen der Polizei einen Riegel vorgeschoben. Die Richterinnen und Richter erklärten jetzt etliche Vorschriften im 2020 reformierten Sicherheits- und Ordnungsgesetz (SOG) von Mecklenburg-Vorpommern für verfassungswidrig. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), die das Verfahren in Karlsruhe mit angestrengt hatte, sprach von einer Grundsatz-Entscheidung, die auch der Verschärfung von...