Ratgeber
"München" darf feiern, "Nürnberg" muss arbeiten
Wo "Mariä Himmelfahrt" in Bayern ein Feiertag ist
FÜRTH (pm/vs) - Wenn es um die Zahl der gesetzlichen Feiertage geht, werden einige Bundesländer nach wie vor gegenüber anderen bevorzugt. In Bayern betrifft das sogar einzelne Städte und Gemeinden. Am 15. August ist es wieder einmal soweit. Wer darf sich ausruhen und wer muss arbeiten? - Hier gibt es alle wichtigen Infos und Hintergründe! Gemäß Art. 1 Abs. 1 Nummer 2 des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz) ist in Bayern der 15. August – „Mariä Himmelfahrt“ – in...