Ratgeber
Rasenmäher, Laubbläser & Co.: Wann muss Ruhe sein?
Regelungen für lärmintensive Haus- und Gartenarbeiten NÜRNBERG (pm/nf) - Die Geltungsdauer der Haus- und Gartenarbeitsverordnung der Stadt Nürnberg endet nach nunmehr zwanzig Jahren mit Ablauf des 11. Oktober 2015. Diese städtische Verordnung wurde im Jahr 1995 erlassen, also lange bevor die im Jahr 2002 von der Bundesregierung neu gefasste Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. Bundesimmissionsschutz-Verordnung) in Kraft trat. Damit waren ab 2002 bundesweit einheitliche Regelungen für...