Gute Frage: Wer bezahlt den Rundfunkbeitrag, wenn die Kinder volljährig werden?
NÜRNBERG (pm/nf) - Für Familien, die in einer Wohnung zusammen leben, ändert sich zum 18. Geburtstag der Kinder in Sachen Rundfunkbeitrag nichts. Darauf weist die Verbraucherzentrale in Nürnberg hin. Denn laut dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag gilt der Grundsatz „eine Wohnung – ein Beitrag“. „Familien mit volljährigen Kindern zahlen nur einen Beitrag, egal wie viele Empfangsgeräte vorhanden sind und unabhängig davon, wie viele Personen in einer Wohnung leben“, erläutert Gisela Linke von...