Ratgeber
Wenn in der KiTa kein Platz ist
(D.A.S.) - Bereits seit August 2013 müssen die Gemeinden Kindern, die das erste Lebensjahr vollendet haben, einen Platz in einer Tageseinrichtung oder Kindertagespflege zur Verfügung stellen. Voraussetzung ist, dass die Eltern Betreuungsbedarf haben. Gibt es in der Gemeinde nicht genug Plätze, haben Eltern Anspruch auf Erstattung der Mehrkosten, die in einer privaten Einrichtung entstehen. Dies geht der D.A.S. zufolge aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart hervor. Hintergrund: Seit...